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   BFH, 03.03.1997 - X B 260/94   

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https://dejure.org/1997,24932
BFH, 03.03.1997 - X B 260/94 (https://dejure.org/1997,24932)
BFH, Entscheidung vom 03.03.1997 - X B 260/94 (https://dejure.org/1997,24932)
BFH, Entscheidung vom 03. März 1997 - X B 260/94 (https://dejure.org/1997,24932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der bestehenden Vertretung bei Erfolgen einer zusätzlichen Zustellung von gerichtlichen Entscheidungen auch an die Beteiligten persönlich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.07.1996 - X R 25/94

    Anforderungen an eine zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 03.03.1997 - X B 260/94
    Eine solche Handhabung dient vielmehr der Sicherung effizienter Interessenwahrnehmung, wenn in Verfahren wie dem vorliegenden, in dem aufgrund einer undatierten Blankovollmacht -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine unzulässige Klage erhoben worden ist und trotz einschlägiger Rechtsprechungsgrundsätze aufrecht erhalten wird (vgl. auch Senats beschluß vom 25. Juli 1996 X R 25/94, BFH/NV 1997, 129).
  • BFH, 17.02.1995 - VIII R 9/95

    Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof

    Auszug aus BFH, 03.03.1997 - X B 260/94
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mehrfach entschieden, es sei nicht ersichtlich, inwiefern durch eine zusätzliche Zustellung von gerichtlichen Entscheidungen auch an die Beteiligten persönlich die bestehende Vertretung beeinträchtigt sein könnte und der Beteiligte gehindert wäre, seine Belange im Prozeß wahrzunehmen (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juli 1995 VI R 83/93, BFH/NV 1995, 1085, betr. die Zustellung eines Gerichtsbescheids).
  • BFH, 25.07.1995 - VI R 83/93

    Anforderungen an die Darlegung der mangelnden Vertretung in der Revision

    Auszug aus BFH, 03.03.1997 - X B 260/94
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mehrfach entschieden, es sei nicht ersichtlich, inwiefern durch eine zusätzliche Zustellung von gerichtlichen Entscheidungen auch an die Beteiligten persönlich die bestehende Vertretung beeinträchtigt sein könnte und der Beteiligte gehindert wäre, seine Belange im Prozeß wahrzunehmen (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juli 1995 VI R 83/93, BFH/NV 1995, 1085, betr. die Zustellung eines Gerichtsbescheids).
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